Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026
Für Nutzer im Vereinigten Königreich unterliegen Cookies und ähnliche Speicher- und Zugriffstechnologien insbesondere der Vorschrift 6 der „Privacy and Electronic Communications Regulations 2003“ (PECR) sowie – soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden – der britischen DSGVO und dem Datenschutzgesetz von 2018. Gemäß den PECR dürfen Informationen grundsätzlich nur dann auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert oder von diesem abgerufen werden, wenn der Nutzer zuvor klar und umfassend über die verwendeten Technologien, deren Zwecke und die Dauer der Speicherung informiert wurde und eine gültige Einwilligung gemäß den Standards der britischen DSGVO erteilt hat. Diese Anforderung gilt nicht nur für herkömmliche Cookies, sondern auch für vergleichbare Technologien wie lokale Speicherung, Pixel, Skripte, Tags, SDKs oder Fingerprinting. Die einzige Ausnahme gilt für Technologien, die „unbedingt erforderlich“ sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Online-Dienst bereitzustellen. Analyse-, Tracking-, Marketing-, Personalisierungs- und ähnliche Optimierungstechnologien sind in der Regel nicht „unbedingt erforderlich“ und dürfen daher grundsätzlich erst nach vorheriger aktiver Einwilligung verwendet werden.
Notwendige Cookies und vergleichbare Speicher- und Zugriffstechnologien, für die gemäß der PECR keine Einwilligung erforderlich ist.
| Cookie | Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage im Vereinigten Königreich |
|---|---|---|---|
| __cfruid | Dieses Cookie wird vom Anbieter des Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstes des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Website stabil und sicher bereitgestellt wird. | Bis zum Ende der Sitzung. | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für unbedingt erforderliche Cookies oder Speicher- und Zugriffstechnologien; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: sichere, stabile und missbrauchsfreie Bereitstellung der Website. |
| __cfuvid | Dieses Cookie wird vom Anbieter des Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstes des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen und den sicheren Betrieb der Website zu gewährleisten. | Bis zum Ende der Sitzung. | Verordnung 6 PECR, mit Ausnahme von unbedingt erforderlichen Cookies oder Speicher- und Zugriffstechnologien; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Sicherheit und Verfügbarkeit der Website. |
| __cf_bm | Dieses Cookie dient dem Schutz vor automatisierten Zugriffen und Bots. Es hilft dabei, missbräuchliche oder technisch schädliche Zugriffe auf die Website zu erkennen und zu verhindern. | 30 Minuten | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für unbedingt erforderliche Cookies oder Speicher- und Zugriffstechnologien; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: Schutz der Website vor Missbrauch, Angriffen und automatisiertem Zugriff. |
| __hs_opt_out | Dieses Cookie speichert, dass ein Besucher die Verwendung nicht unbedingt notwendiger Cookies abgelehnt hat oder nicht erneut um seine Einwilligung gebeten werden soll. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. | 6 Monate | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für die unbedingt erforderliche Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung der Cookie-Entscheidung sowie Nachweis einer datenschutzkonformen Einwilligungsverwaltung. |
| __hs_do_not_track | Dieses Cookie wird möglicherweise gesetzt, um zu verhindern, dass der Tracking-Code Informationen an HubSpot übermittelt. Es speichert die entsprechende Opt-out-Entscheidung bzw. die Entscheidung „Do Not Track“. | 6 Monate | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für die unbedingt erforderliche Verwaltung der Tracking-Abmeldung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Umsetzung der Tracking-Abmeldung und Speicherung der Nutzerpräferenz. |
| __hs_initial_opt_in | Dieses Cookie verhindert, dass das Cookie-Banner im strengen Modus bei jedem Laden einer Seite erneut angezeigt wird. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. | 7 Tage | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für die unbedingt erforderliche Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche und technisch einwandfreie Verwaltung der Cookie-Eingabeaufforderung. |
| __hs_cookie_cat_pref | Dieses Cookie speichert, welchen Cookie-Kategorien der Besucher zugestimmt oder welche er abgelehnt hat. Es wird für die technisch notwendige Verwaltung der Cookie-Einstellungen verwendet. | 6 Monate | Verordnung 6 der PECR, Ausnahme für die unbedingt erforderliche Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung der Entscheidung des Nutzers, seine Einwilligung zu erteilen oder zu verweigern. |
| __hs_gpc_banner_dismiss | Dieses Cookie speichert, dass eine Abfrage zur globalen Datenschutzeinstellung geschlossen wurde. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. | 180 Tage | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für die unbedingt erforderliche Verwaltung von Datenschutzeinstellungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: Verwaltung von Datenschutzeinstellungen und Vermeidung wiederholter Benachrichtigungen. |
| __hs_notify_banner_dismiss | Dieses Cookie speichert, dass ein „Notify“-Benachrichtigungsbanner geschlossen wurde. Es enthält einen booleschen Wert. | 180 Tage | Verordnung 6 PECR, Ausnahme für die Verwaltung unbedingt erforderlicher Hinweise; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche Verwaltung technisch notwendiger Hinweise. |
| hs_ab_test | Dieses Cookie wird verwendet, um einem Besucher während einer Sitzung dieselbe Version einer A/B-Testseite anzuzeigen, die ihm zuvor zugewiesen wurde. | Bis zum Ende der Sitzung. | Als notwendiges Cookie nur dann gerechtfertigt, wenn das A/B-Testing ausschließlich dazu dient, die konsistente technische Bereitstellung der vom Nutzer aufgerufenen Seitenversion sicherzustellen, und keine Zwecke der Analyse, Reichweitenmessung, Optimierung, Personalisierung, des Marketings oder der Profilerstellung verfolgt. Rechtsgrundlage für diesen streng begrenzten Fall: Verordnung 6 PECR, Ausnahme für „unbedingt notwendige“ Speicher- und Zugriffstechnologien; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f UK-DSGVO. In allen anderen Fällen ist gemäß Verordnung 6 PECR und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a UK-DSGVO vor dem Setzen oder Auslesen des Cookies eine Einwilligung erforderlich. |
| wg-Übersetzungen | Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um bereits im Browser geladene oder generierte Übersetzungen zu speichern und die Website in der vom Nutzer ausgewählten Sprache anzuzeigen. | Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. | Vorschrift 6 der PECR, sofern die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion unbedingt erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: mehrsprachige und benutzerfreundliche Bereitstellung der Website. |
| wg-slugs | Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um übersetzte URLs im Browser zu speichern und die Navigation in der ausgewählten Sprache zu ermöglichen. | Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. | Verordnung 6 PECR, sofern die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion unbedingt erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der britischen DSGVO. Berechtigtes Interesse: einheitliche sprachbasierte Navigation. |
| wglang | Dieses Cookie speichert die vom Nutzer gewählte Sprache, damit die Website in der bevorzugten Sprache angezeigt werden kann. | Bis zum Ende der Sitzung. | Verordnung 6 PECR, sofern die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion unbedingt erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f UK-DSGVO. Berechtigtes Interesse: Bereitstellung der vom Nutzer ausgewählten Sprachversion. |
Hierbei handelt es sich um nicht unbedingt erforderliche Cookies, die über das Cookie-Banner verwaltet werden. Als Besucher einer von HubSpot betriebenen Website können Sie der Verwendung dieser Cookies widersprechen, indem Sie Ihre Einwilligung verweigern.
| Cookie / Speichereintrag | Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage in Frankreich |
|---|---|---|---|
| __hmpl | Dieser Speichereintrag enthält Metadaten zu Tracking-Ereignissen, die HubSpot während Ihrer Nutzung der Website erfasst. Er dient der Analyse der Website-Nutzung und wird nur verwendet, wenn die entsprechende Einwilligung erteilt wurde. | Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer vorherigen, freiwilligen, in voller Kenntnis der Sachlage erteilten und widerrufbaren Einwilligung. |
| hublytics_events_53 | Dieses Cookie wird von HubSpot vorübergehend verwendet, um Tracking-Ereignisse zu speichern, bis diese technisch übertragen wurden. Es dient zu Analysezwecken und wird nur verwendet, wenn eine Einwilligung erteilt wurde. | Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Dies erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung. |
| __hstc | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Besucher über mehrere Sitzungen hinweg zu erkennen und zu verfolgen. Es speichert insbesondere die Domain, die Besucher-ID, die Besuchszeiten und die Sitzungsnummern. | 6 Monate | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Wiedererkennung und Analyse über mehrere Sitzungen hinweg verwendet wird. Es darf nur dann als einwilligungsfreie Reichweitenmessung behandelt werden, wenn alle Kriterien der CNIL nachweislich erfüllt sind; dies kann beim HubSpot-Tracking ohne eine gesonderte technische Überprüfung nicht vorausgesetzt werden. |
| hubspotutk | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, einen Besucher zu erkennen. Es wird möglicherweise bei der Übermittlung eines Formulars an HubSpot gesendet und hilft dabei, doppelte Kontakte zu identifizieren und zusammenzuführen. | 6 Monate | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Erkennung von Besuchern, zur Zuordnung von Formularen sowie zur Zuordnung von CRM- und Analysedaten verwendet wird und somit über die rein technische Bereitstellung des vom Nutzer angeforderten Dienstes hinausgeht. |
| __hssc | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Sitzungen und Seitenaufrufe innerhalb einer Sitzung zu erfassen. Es unterstützt die Analyse des Nutzerverhaltens auf der Website. | 30 Minuten | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Einwilligung ist erforderlich, wenn das Cookie im Zusammenhang mit dem HubSpot-Analytics-Tracking verwendet wird. Eine Ausnahme für die Reichweitenmessung setzt eine streng begrenzte, nicht aggregierte, nicht seitenübergreifende und dokumentierte, CNIL-konforme Konfiguration voraus. |
| __hssrc | Dieses HubSpot-Cookie wird gesetzt, um festzustellen, ob ein Besucher seinen Browser neu gestartet hat und ob eine neue Sitzung eingeleitet werden soll. | Bis zum Ende der Sitzung. | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn das Cookie im Zusammenhang mit dem HubSpot-Analytics-Tracking verwendet wird. In diesem Zusammenhang ist die Sitzungslogik Teil der Analysefunktion und sollte daher nicht als technisch notwendiges Cookie behandelt werden, es sei denn, sie ist ausschließlich für eine vom Nutzer angeforderte technische Funktion erforderlich. |
| _ga | Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, einzelne Nutzer zu unterscheiden und statistische Informationen über die Nutzung der Website zu erheben. | Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger abweichender Einschränkungen oder Einstellungen des Browsers. | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da Google Analytics 4 zur Identifizierung, Analyse und Erkennung von Nutzern eingesetzt wird. Gemäß der Praxis der CNIL dürfen Tracker zur Reichweitenmessung nur in Ausnahmefällen ohne Einwilligung verwendet werden, wenn alle Kriterien der CNIL erfüllt und dokumentiert sind; für Google Analytics 4 kann eine solche Ausnahme ohne eine separat überprüfte Ausnahmekonfiguration nicht vorausgesetzt werden. |
| _ga_<container ID> | Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, den Sitzungsstatus zu speichern und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. | Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger abweichender Einschränkungen oder Einstellungen des Browsers. | Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Speicherung des Sitzungsstatus und für statistische Auswertungen verwendet wird. Eine Ausnahmeregelung der CNIL gilt nur für Reichweitenmessungen, die streng zweckgebunden, anonymisiert, nicht aggregiert, nicht an Dritte weitergegeben, nicht websiteübergreifend und dokumentiert sind. |