Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026
Für Nutzer in Schweden gelten insbesondere Kapitel 9, § 28 des schwedischen Gesetzes über elektronische Kommunikation (Lag (2022:482) om elektronisk kommunikation – LEK) in Bezug auf Cookies und vergleichbare Speicher- und Zugriffstechnologien sowie – soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden – die DSGVO und ergänzende schwedische Datenschutzgesetze. Nach Angaben der schwedischen Post- und Telekommunikationsbehörde (PTS) dürfen Informationen grundsätzlich nur dann auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert oder von diesem abgerufen werden, wenn der Nutzer zuvor – in klarer, umfassender und nutzerfreundlicher Weise – über den Zweck, die verwendeten Cookies, Drittanbieter, die Speicherdauer, die Arten von Daten und die Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung informiert wurde und aktiv seine Einwilligung erteilt hat. Eine Ausnahme gilt nur für notwendige Cookies und vergleichbare Technologien, die für die Übermittlung einer Nachricht oder für die Bereitstellung eines vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes unbedingt erforderlich sind. Nicht wesentliche Technologien für Analyse, Statistik, Marketing, Personalisierung, Reichweitenmessung und Nachverfolgung dürfen daher erst nach Einholung einer vorherigen aktiven Einwilligung verwendet werden.
Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, in voller Kenntnis der Sachlage und aktiv erfolgen. Es muss genauso einfach sein, die Einwilligung zu verweigern wie sie zu erteilen; insbesondere sollten die Optionen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ auf demselben Bildschirm und in vergleichbarer Gestaltung dargestellt werden. Wird keine Entscheidung getroffen, dürfen nur notwendige Cookies gespeichert oder ausgelesen werden.
Notwendige Cookies und vergleichbare Speicher- und Zugriffstechnologien, für die gemäß LEK keine Einwilligung erforderlich ist.
| Cookie | Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage in Schweden |
|---|---|---|---|
| __cfruid | Dieses Cookie wird vom Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstleister des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Website stabil und sicher ist. | Bis zum Ende der Sitzung. | Kapitel 9, § 28 des schwedischen Gesetzes über elektronische Kommunikation (LEK), Ausnahme für erforderliche Speicherung oder erforderlichen Zugriff; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: sichere, stabile und missbrauchsfreie Bereitstellung der Website. |
| __cfuvid | Dieses Cookie wird vom Anbieter des Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstes des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen und den sicheren Betrieb der Website zu gewährleisten. | Bis zum Ende der Sitzung. | Kapitel 9, § 28 LEK, Ausnahme für erforderliche Speicherung oder Zugriff; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Sicherheit und Verfügbarkeit der Website. |
| __cf_bm | Dieses Cookie dient dem Schutz vor automatisierten Zugriffen und Bots. Es hilft dabei, missbräuchliche oder technisch schädliche Zugriffe auf die Website zu erkennen und zu verhindern. | 30 Minuten | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für notwendige Speicherung oder notwendigen Zugriff; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Schutz der Website vor Missbrauch, Angriffen und automatisierten Zugriffen. |
| __hs_opt_out | Dieses Cookie speichert, dass ein Besucher die Verwendung nicht notwendiger Cookies abgelehnt hat oder nicht erneut um seine Einwilligung gefragt werden soll. | 6 Monate | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung von Präferenzen und Einwilligungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung der Cookie-Entscheidung sowie Nachweis der Präferenzverwaltung in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften. |
| __hs_do_not_track | Dieses Cookie speichert die Ablehnung der Nachverfolgung und verhindert, dass der Tracking-Code Informationen an HubSpot übermittelt. | 6 Monate | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für die technisch erforderliche Verwaltung der Tracking-Abmeldung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Umsetzung der Tracking-Abmeldung und Speicherung der Nutzerpräferenzen. |
| __hs_initial_opt_in | Dieses Cookie verhindert, dass das Cookie-Banner im strengen Modus bei jedem Laden einer Seite erneut angezeigt wird. | 7 Tage | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für die technisch erforderliche Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche und transparente Verwaltung der Cookie-Einwilligungsabfrage. |
| __hs_cookie_cat_pref | Dieses Cookie speichert, welchen Cookie-Kategorien der Besucher zugestimmt oder welche er abgelehnt hat. | 6 Monate | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für technisch notwendige Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung der Entscheidung des Nutzers, seine Einwilligung zu erteilen oder zu verweigern. |
| __hs_gpc_banner_dismiss | Dieses Cookie speichert, dass ein Hinweis zur globalen Datenschutzsteuerung geschlossen wurde. | 180 Tage | Kapitel 9, § 28 des LEK, soweit die Erfassung der Verwaltung von Datenschutzpräferenzen dient; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Verwaltung von Datenschutzpräferenzen und Vermeidung wiederholter Benachrichtigungen. |
| __hs_notify_banner_dismiss | Dieses Cookie speichert, dass ein „Notify“-Benachrichtigungsbanner geschlossen wurde. | 180 Tage | Kapitel 9, § 28 des LEK, Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung von Benachrichtigungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche Verwaltung technisch notwendiger Benachrichtigungen. |
| hs_ab_test | Dieses Cookie wird verwendet, um einem Besucher während einer Sitzung dieselbe Version einer A/B-Testseite anzuzeigen, die ihm zuvor zugewiesen wurde. | Bis zum Ende der Sitzung. | Ohne Einwilligung ist dies nur dann zulässig, wenn das A/B-Testing ausschließlich dazu dient, die einheitliche technische Bereitstellung der aufgerufenen Seitenversion sicherzustellen, und keine Zwecke im Zusammenhang mit Analyse, Reichweitenmessung, Optimierung, Personalisierung, Marketing oder Profiling verfolgt. Rechtsgrundlage für diesen streng begrenzten Fall: Kapitel 9, § 28 LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Andernfalls ist eine Einwilligung erforderlich. |
| wg-Übersetzungen | Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um bereits im Browser geladene oder generierte Übersetzungen zu speichern und die Website in der vom Nutzer ausgewählten Sprache anzuzeigen. | Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. | Kapitel 9, § 28 des LEK sieht vor, dass die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Da die Speicherung unbefristet erfolgt, ist eine Prüfung der Erforderlichkeit und der Speicherfristen erforderlich. |
| wg-slugs | Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um übersetzte URLs im Browser zu speichern und die Navigation in der ausgewählten Sprache zu ermöglichen. | Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. | Kapitel 9, § 28 des LEK sieht vor, dass die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte sprachspezifische Navigation erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Da die Speicherung unbefristet erfolgt, ist eine Prüfung der Erforderlichkeit und der Speicherfristen erforderlich. |
| wglang | Dieses Cookie speichert die vom Nutzer gewählte Sprache, damit die Website in der bevorzugten Sprache angezeigt werden kann. | Bis zum Ende der Sitzung. | Kapitel 9, § 28 des LEK, sofern die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Bereitstellung der vom Nutzer ausgewählten Sprachversion. |
Hierbei handelt es sich um nicht unbedingt erforderliche Cookies, die über das Cookie-Banner gesteuert werden. Als Besucher einer von HubSpot betriebenen Website können Sie der Verwendung dieser Cookies widersprechen, indem Sie Ihre Einwilligung verweigern.
| Cookie / Speichereintrag | Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage in Schweden |
|---|---|---|---|
| __hmpl | Dieser Speichereintrag enthält Metadaten zu Tracking-Ereignissen, die HubSpot während Ihrer Nutzung der Website erfasst. Er dient der Analyse der Website-Nutzung und wird nur verwendet, wenn eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. | Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. | Kapitel 9, § 28 des schwedischen Gesetzes über die elektronische Kommunikation (LEK); Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Nutzung ist nur mit vorheriger, freiwilliger, spezifischer, in voller Kenntnis der Sachlage erteilter und aktiver Einwilligung zulässig. |
| hublytics_events_53 | Dieses Cookie wird von HubSpot vorübergehend verwendet, um Tracking-Ereignisse zu speichern, bis diese technisch übertragen wurden. Es dient zu Analysezwecken und wird nur verwendet, wenn eine Einwilligung erteilt wurde. | Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. | Kapitel 9, § 28 LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da der Eintrag zu Analyse- und Trackingzwecken dient. |
| __hstc | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Besucher über mehrere Sitzungen hinweg zu erkennen und zu verfolgen. Konkret speichert es die Domain, die Besucher-ID, die Besuchszeiten und die Sitzungsnummern. | 6 Monate | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zu Analyse-, Erkennungs- und Nachverfolgungszwecken verwendet wird. |
| hubspotutk | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, einen Besucher zu erkennen. Es wird möglicherweise bei der Übermittlung eines Formulars an HubSpot gesendet und hilft dabei, doppelte Kontakte zu identifizieren und zusammenzuführen. | 6 Monate | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Besuchererkennung, zur Zuordnung von Formularen sowie zur Zuordnung von CRM- und Analysedaten verwendet wird. |
| __hssc | Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Sitzungen und Seitenaufrufe innerhalb einer Sitzung zu erfassen. Es unterstützt die Analyse des Nutzerverhaltens auf der Website. | 30 Minuten | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zu Analysezwecken verwendet wird. |
| __hssrc | Dieses HubSpot-Cookie wird gesetzt, um festzustellen, ob ein Besucher seinen Browser neu gestartet hat und ob eine neue Sitzung eingeleitet werden soll. | Bis zum Ende der Sitzung. | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Wenn dieses Cookie Teil des Analyse-Trackings von HubSpot ist, muss es als Analyse-Cookie behandelt und nur mit Einwilligung verwendet werden. |
| _ga | Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, einzelne Nutzer zu unterscheiden und statistische Informationen über die Nutzung der Website zu erheben. | Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen des Browsers oder einer abweichenden Konfiguration. | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da Google Analytics 4 zur Identifizierung, Erkennung und Analyse von Nutzern sowie zur möglichen Übermittlung in Drittländer verwendet wird. |
| _ga_<Container-ID> | Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, den Sitzungsstatus zu speichern und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. | Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen des Browsers oder einer abweichenden Konfiguration. | Kapitel 9, § 28 des LEK; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zu Analysezwecken verwendet wird und vor dem Setzen oder Auslesen des Cookies eine aktive Einwilligung erteilt werden muss. |