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Informationen zu Cookies in Frankreich

Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026

Für Nutzer in Frankreich unterliegen Cookies, Tracker und ähnliche Technologien insbesondere Artikel 82 des französischen „Loi Informatique et Libertés“ sowie – soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden – der DSGVO. Grundsätzlich dürfen Informationen nur dann auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert oder von diesem abgerufen werden, wenn der Nutzer zuvor klar und verständlich informiert wurde und eine gültige Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung muss vor der Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Tracker eingeholt werden und muss ebenso einfach zu verweigern oder zu widerrufen sein wie sie erteilt wurde. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn ein Cookie oder Tracker aus technischer Sicht unbedingt notwendig ist, um eine vom Nutzer ausdrücklich angeforderte Funktion bereitzustellen oder die elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Die CNIL erkennt zudem eine eng gefasste Ausnahme für bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung an. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn alle Anforderungen der CNIL erfüllt sind, insbesondere

  • strikte Zweckbindung,
  • keine Zusammenführung mit anderen Daten,
  • kein siteübergreifendes Tracking,
  • keine Weitergabe nicht-anonymer Daten an Dritte,
  • transparente Informationen,
  • das Widerspruchsrecht und
  • eine begrenzte Lebensdauer der Tracker.

Notwendige Cookies 

Notwendige Cookies, Tracker und ähnliche Technologien, für die gemäß Artikel 82 des „Loi Informatique et Libertés“ keine Einwilligung erforderlich ist.

Cookie Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage in Frankreich
__cfruid Dieses Cookie wird vom Anbieter des Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstes des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um Anfragen zu begrenzen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Website stabil und sicher bereitgestellt wird. Bis zum Ende der Sitzung. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für technisch notwendige Tracker; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: sichere, stabile und missbrauchsfreie Bereitstellung der Website.
__cfuvid Dieses Cookie wird vom Anbieter des Content-Delivery- oder Sicherheitsdienstes des Website-Hosting-Anbieters verwendet, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen und den sicheren Betrieb der Website zu gewährleisten. Bis zum Ende der Sitzung. § 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für technisch notwendige Tracker; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Sicherheit und Verfügbarkeit der Website.
__cf_bm Dieses Cookie dient dem Schutz vor automatisierten Zugriffen und Bots. Es hilft dabei, böswillige oder technisch schädliche Zugriffe auf die Website zu erkennen und zu verhindern. 30 Minuten Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für technisch notwendige Tracker; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Schutz der Website vor Missbrauch, Angriffen und automatisierten Zugriffen.
__hs_opt_out Dieses Cookie speichert, dass ein Besucher die Verwendung nicht unbedingt notwendiger Cookies abgelehnt hat oder nicht erneut um seine Einwilligung gebeten werden soll. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. 6 Monate Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung von Cookie-Einstellungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung von Cookie-Einstellungen sowie Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Einwilligungsverwaltung.
__hs_do_not_track Dieses Cookie kann gesetzt werden, um zu verhindern, dass der Tracking-Code Informationen an HubSpot übermittelt. Es speichert die entsprechende Opt-out-Entscheidung bzw. die Entscheidung „Do Not Track“. 6 Monate Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung der Tracking-Abmeldung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Berechtigtes Interesse: technische Umsetzung der Tracking-Abmeldung und Speicherung der Nutzerpräferenzen.
__hs_initial_opt_in Dieses Cookie verhindert, dass das Cookie-Banner im strengen Modus bei jedem Laden einer Seite erneut angezeigt wird. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. 7 Tage § 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch erforderliche Einwilligungsverwaltung; Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche und technisch einwandfreie Verwaltung der Cookie-Einwilligungsabfrage.
__hs_cookie_cat_pref Dieses Cookie speichert, welchen Cookie-Kategorien der Besucher zugestimmt oder welche er abgelehnt hat. Es wird für die technisch notwendige Verwaltung der Cookie-Einstellungen verwendet. 6 Monate § 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch erforderliche Verwaltung von Einwilligungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Speicherung und Umsetzung der Entscheidung des Nutzers, seine Einwilligung zu erteilen oder zu verweigern.
__hs_gpc_banner_dismiss Dieses Cookie speichert, dass eine Benachrichtigung zur globalen Datenschutzsteuerung geschlossen wurde. Es enthält den Wert „ja“ oder „nein“. 180 Tage Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung von Datenschutzeinstellungen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Verwaltung von Datenschutzeinstellungen und Vermeidung wiederholter Benachrichtigungen.
__hs_notify_banner_dismiss Dieses Cookie speichert, dass ein „Notify“-Benachrichtigungsbanner geschlossen wurde. Es enthält einen booleschen Wert. 180 Tage Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), Ausnahme für die technisch notwendige Verwaltung von Hinweisen; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: benutzerfreundliche Verwaltung technisch notwendiger Hinweise.
hs_ab_test Dieses Cookie wird verwendet, um einem Besucher während einer Sitzung dieselbe Version einer A/B-Testseite anzuzeigen, die ihm zuvor zugewiesen wurde. Bis zum Ende der Sitzung. Als notwendiges Cookie nur dann gerechtfertigt, wenn der Test ausschließlich dazu dient, die einheitliche technische Bereitstellung der vom Nutzer aufgerufenen Seite sicherzustellen. Wird ein A/B-Test zur Reichweitenmessung, Optimierung, Statistik, Personalisierung, Profilerstellung oder Leistungsmessung verwendet, ist eine vorherige Einwilligung erforderlich. Rechtsgrundlage für die technisch erforderliche Bereitstellung: Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés); bei Verarbeitung personenbezogener Daten: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Andernfalls: Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés) und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO.
wg-Übersetzungen Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um bereits im Browser geladene oder generierte Übersetzungen zu speichern und die Website in der vom Nutzer ausgewählten Sprache anzuzeigen. Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), sofern die Speicherung oder der Zugriff für die vom Nutzer ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion unbedingt erforderlich ist; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: mehrsprachige und benutzerfreundliche Bereitstellung der vom Nutzer ausgewählten Website-Version. Da die im Dokument angegebene Speicherdauer als „unbefristet“ bezeichnet wird, sollte die tatsächliche Konfiguration überprüft und, sofern möglich, zeitlich begrenzt werden.
wg-slugs Dieser Eintrag im lokalen Speicher wird von der Übersetzungsfunktion verwendet, um übersetzte URLs im Browser zu speichern und die Navigation in der ausgewählten Sprache zu ermöglichen. Je nach Konfiguration des Anbieters oder des Browsers; im Dokument als „auf unbestimmte Zeit gespeichert“ angegeben. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), sofern die Speicherung oder der Zugriff für die vom Nutzer ausdrücklich angeforderte sprachspezifische Navigation unbedingt erforderlich ist; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: konsistente Navigation innerhalb der ausgewählten Sprachversion. Da die Speicherung im Dokument als „unbefristet“ angegeben ist, sollte die tatsächliche Konfiguration überprüft und, sofern möglich, zeitlich begrenzt werden.
wglang Dieses Cookie speichert die vom Nutzer gewählte Sprache, damit die Website in der bevorzugten Sprache angezeigt werden kann. Bis zum Ende der Sitzung. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés), sofern die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Sprachfunktion unbedingt erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO. Berechtigtes Interesse: Bereitstellung der vom Nutzer ausgewählten Sprachversion.

 

Analytik-Cookies, Tracker und ähnliche Technologien

Hierbei handelt es sich um nicht unbedingt erforderliche Cookies, die über das Cookie-Banner verwaltet werden. Als Besucher einer von HubSpot betriebenen Website können Sie der Verwendung dieser Cookies widersprechen, indem Sie Ihre Einwilligung verweigern.

Cookie / Speichereintrag Öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage in Frankreich
__hmpl Dieser Speichereintrag enthält Metadaten zu Tracking-Ereignissen, die HubSpot während Ihrer Nutzung der Website erfasst. Er dient der Analyse der Website-Nutzung und wird nur verwendet, wenn die entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer vorherigen, freiwilligen, in voller Kenntnis der Sachlage erteilten und widerrufbaren Einwilligung.
hublytics_events_53 Dieses Cookie wird von HubSpot vorübergehend verwendet, um Tracking-Ereignisse zu speichern, bis diese technisch übertragen wurden. Es dient zu Analysezwecken und wird nur verwendet, wenn eine Einwilligung erteilt wurde. Sitzungsspeicher oder lokaler Speicher, je nach Einwilligung und Tracking-Konfiguration. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Dies erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung.
__hstc Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Besucher über mehrere Sitzungen hinweg zu erkennen und zu verfolgen. Es speichert insbesondere die Domain, die Besucher-ID, die Besuchszeiten und die Sitzungsnummern. 6 Monate Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Wiedererkennung und Analyse über mehrere Sitzungen hinweg verwendet wird. Es darf nur dann als einwilligungsfreie Reichweitenmessung behandelt werden, wenn alle Kriterien der CNIL nachweislich erfüllt sind; dies kann beim HubSpot-Tracking ohne eine gesonderte technische Überprüfung nicht vorausgesetzt werden.
hubspotutk Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, einen Besucher zu erkennen. Es wird möglicherweise bei der Übermittlung eines Formulars an HubSpot gesendet und hilft dabei, doppelte Kontakte zu identifizieren und zusammenzuführen. 6 Monate Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Erkennung von Besuchern, zur Zuordnung von Formularen sowie zur Zuordnung von CRM- und Analysedaten verwendet wird und somit über die rein technische Bereitstellung des vom Nutzer angeforderten Dienstes hinausgeht.
__hssc Dieses HubSpot-Cookie dient dazu, Sitzungen und Seitenaufrufe innerhalb einer Sitzung zu erfassen. Es unterstützt die Analyse des Nutzerverhaltens auf der Website. 30 Minuten Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Einwilligung ist erforderlich, wenn das Cookie im Zusammenhang mit dem HubSpot-Analytics-Tracking verwendet wird. Eine Ausnahme für die Reichweitenmessung setzt eine streng begrenzte, nicht aggregierte, nicht seitenübergreifende und dokumentierte, CNIL-konforme Konfiguration voraus.
__hssrc Dieses HubSpot-Cookie wird gesetzt, um festzustellen, ob ein Besucher seinen Browser neu gestartet hat und ob eine neue Sitzung eingeleitet werden soll. Bis zum Ende der Sitzung. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn das Cookie im Zusammenhang mit dem HubSpot-Analytics-Tracking verwendet wird. In diesem Zusammenhang ist die Sitzungslogik Teil der Analysefunktion und sollte daher nicht als technisch notwendiges Cookie behandelt werden, es sei denn, sie ist ausschließlich für eine vom Nutzer angeforderte technische Funktion erforderlich.
_ga Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, einzelne Nutzer zu unterscheiden und statistische Informationen über die Nutzung der Website zu erheben. Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger abweichender Einschränkungen oder Einstellungen des Browsers. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da Google Analytics 4 zur Identifizierung, Analyse und Erkennung von Nutzern eingesetzt wird. Gemäß der Praxis der CNIL dürfen Tracker zur Reichweitenmessung nur in Ausnahmefällen ohne Einwilligung verwendet werden, wenn alle Kriterien der CNIL erfüllt und dokumentiert sind; für Google Analytics 4 kann eine solche Ausnahme ohne eine separat überprüfte Ausnahmekonfiguration nicht vorausgesetzt werden.
_ga_<container ID> Dieses Google Analytics 4-Cookie dient dazu, den Sitzungsstatus zu speichern und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. Standardmäßig 2 Jahre, vorbehaltlich etwaiger abweichender Einschränkungen oder Einstellungen des Browsers. Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO. Eine Einwilligung ist erforderlich, da das Cookie zur Speicherung des Sitzungsstatus und für statistische Auswertungen verwendet wird. Eine Ausnahmeregelung der CNIL gilt nur für Reichweitenmessungen, die streng zweckgebunden, anonymisiert, nicht aggregiert, nicht an Dritte weitergegeben, nicht websiteübergreifend und dokumentiert sind.